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Einkommensteuer

Zum Thema: Einkommensteuer

 

Regelmäßige Arbeitsstätte

11.03.2014 • noch kein Kommentar

Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber wiederholt für ein Jahr befristet an einem anderen Betriebsteil des Arbeitgebers als seinem bisherigen Tätigkeitsort eigesetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.

 

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