• Einkommensteuer
  • Rechnungswesen / Lohnbuchhaltung
  • Grosse Zahlen - Kleine Zahlen
  • Betriebliche Auswertung
  • Abgabenordnung

Aktuelle Informationen

Abgabenordnung

Zum Thema: Abgabenordnung

 

Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung

11.03.2014 • noch kein Kommentar

Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Steuerbescheid muss keinen Hinweis darauf enthalten, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. Es reicht vielmehr aus, wenn sie hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt (hier: schriftlich).

 

Es wurde noch kein Kommentar abgegeben - möchtest Du der Erste sein?

Hier erhalten Sie die Möglichkeit einen persönlichen Kommentar abzugeben.

Sie müssen sich dabei auf folgende Zeichen beschränken:

• Großbuchstaben [ A..Z ]
• Kleinbuchstaben [ a..z ]
• Sonderzeichen [ Ä Ö Ü ä ö ü ß @ - _ § € ]
• Zahlen [ 0..9 ]
• Satzzeichen [ , . ; : ! ? ]
• und Leerzeichen

Datenschutzerklärung:

Ihre hier gemachten Eingaben werden per E-Mail übermittelt.
Die Eingabe dieser Daten geschieht stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Bitte entnehmen Sie weitere Details unserer Datenschutzerklärung.

Ihre IP-Adresse: 18.224.59.231 Port : 7954

©2014 Steuerbüro Horn

Mit freundlicher Unterstützung durch MultiThread – do IT right