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Umsatzsteuer

Zum Thema: Umsatzsteuer

 

Begleitpersonen von Patienten

11.03.2014 • noch kein Kommentar

Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil von 19.11.2013 entschieden, dass Reha Kliniken mit der Beherbergung und Verpflegung von Begleitpersonen ihrer Patienten umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Mit Aufnahme von Begleitpersonen wird die Klinik nicht hoheitlich, sondern im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art tätig. Sie mache insoweit nicht von ihren hoheitlichen Befugnissen Gebrauch, sondern erbringe die Leistungen vielmehr auf Grundlage privatrechtlicher Verträge. Eine Steuerbefreiung greife daher nicht, da keine begünstigte Leistung erbracht wird.

 

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