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Einkommensteuer

Zum Thema: Einkommensteuer

 

Vermietung und Verpachtung

06.05.2014 • noch kein Kommentar

  • Die Einkünfteerzielungsabsicht ist eine innere Tatsache, die nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann. Auf das Vorliegen oder fehlende Absicht muss aus objektiven Umständen geschlossen werden.
  • Zu den Voraussetzungen für den Abzug von Werbungskosten bei einem Vermietungsobjekt, das längere Zeit leer stand.
  • Werden nach Entmietung eines Mehrfamilienhauses die bisher vorhandenen Wohnungen zu neuen, größeren Wohnungen zusammengelegt und steht das Haus vor der Durchführung der Sanierung jahrelang leer, so kann eine Einkünfteerzielungsabsicht nicht bejaht werden.

 

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