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Einkommensteuer

Zum Thema: Einkommensteuer

 

Besteuerung einer Abfindung

29.04.2014 • noch kein Kommentar

  • Die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung setzt voraus, dass diese als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt worden ist (als „Entschädigung“).
  • Der Steuerpflichtige muss durch den Wegfall von Einnahmen einen Schaden erlitten haben und die Zahlung (Abfindung) muss dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen.
  • Zu den Voraussetzungen einer Zusammenballung von Einkünften.
  • Bei der Prüfung, ob eine Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften geführt hat, sind die real verwirklichten Einkünfte mit den fiktiven Einkünften zu vergleichen, die der Stpfl. In dem Streitjahr erzielt hätte, wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden wäre. Bei dieser Betrachtung sind auch Erkrankungen des Stpfl. und darauf beruhende voraussichtlich niedrige Einkünfte zu berücksichtigen.

 

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