25.03.2014 • noch kein Kommentar
Das Finanzgericht Münster hat in einem Urteil entschieden, dass auch Aufwendungen für einen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig erfolgt und aus Sicht eines verständigen Dritten Aussicht auf Erfolg bietet.
Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass durch die gesetzliche Neuregelung des § 33 Abs. 2 EStG im Jahr 2013 ein weitestgehender Abzug von Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreites weitestgehend ausgeschlossen werden.
Es wurde noch kein Kommentar abgegeben - möchtest Du der Erste sein?
Sie müssen sich dabei auf folgende Zeichen beschränken:
• Großbuchstaben [ A..Z ]
• Kleinbuchstaben [ a..z ]
• Sonderzeichen [ Ä Ö Ü ä ö ü ß @ - _ § € ]
• Zahlen [ 0..9 ]
• Satzzeichen [ , . ; : ! ? ]
• und Leerzeichen
Datenschutzerklärung:Ihre hier gemachten Eingaben werden per E-Mail übermittelt.
Die Eingabe dieser Daten geschieht stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.Bitte entnehmen Sie weitere Details unserer Datenschutzerklärung.