18.03.2014 • noch kein Kommentar
Der 2. Senat des Finanzgerichts hat mit Urteil vom 04.09.2013 entschieden, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung, die nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, keine Werbungskosten darstellen.
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